Kassenärztlich zugelassene Psychotherapeuten haben z.Zt. eine Wartezeit von 3 bis 9 Monaten ......... meine Wartezeit liegt bei ca. 2-3 Wochen. Ein Krisengespräch versuche ich Ihnen bei Bedarf, innerhalb von 2-4 Tagen zu ermöglichen.
Wenn Sie bereit sind, die Kosten von 90,-€ für eine 90 minütige Sitzung selbst zu zahlen, erhalten Sie sehr schnell professionelle Hilfe. Und oftmals, wenn diese Hilfe rechtzeitig kommt, reichen schon 3-5 Gespräche, um aus der akuten Krise zu gelangen.
Sollte für Sie eine langfristige Psychotherapie notwendig sein, werde ich Sie selbstverständlich darauf hinweisen. Für den Fall können Sie mit mir auch die Zeit bis zum Beginn der Therapie überbrücken.(oftmals übernehmen die KK mit einer Notfallbescheinigung die Kosten)
Kostenerstattung:
Gesetzliche Krankenkassen unterliegen Gesetzen und eine Kostenübernahme ist schwer zu erreichen. Trotzdem versuchen Sie es. Je mehr diese Anträge eingereicht werden, umso eher gibt es eine Veränderung. Der Hausarzt kann eine Notfallbescheinigung ausstellen, die besagt, dass Sie sofort Psychotherapie benötigen. Weisen Sie nach, dass Sie erst zu einer bestimmten Zeit (3-9 Monate Wartezeit sind üblich) bei einem kassenärztlich zugelassenen Psychotherapeuten einen Termin haben. Legen Sie das Ihrer Krankenkasse vor und bitten um Kostenübernahme. Vielleicht erhalten Sie eine Zusage!
Absolute Vertraulichkeit, keine Berichtspflicht gegenüber Ihren Arbeitgebern, Privatkrankenkassen und Versicherungen.
Benachteiligung von Patienten mit Psycho-Diagnosen:
Darüber berichtet aktuell die Frankfurter Rundschau unter der Überschrift "Auf dem Weg zum gläsernen Patienten": "Wer in einer Krise professionelle Hilfe nutzt, verbaut sich womöglich die berufliche Zukunft. Wenn jemand eine Psychotherapie macht, kann er zum Beispiel Schwierigkeiten bekommen, verbeamtet zu werden’, sagt Jürgen Hardt, Präsident der hessischen Psychotherapeutenkammer. Soziale Benachteiligung hat er auch bei den Assekuranzen beobachtet. Wer eine Lebensversicherung oder eine gegen Berufsunfähigkeit abschließen wolle, sei gut beraten, eine vorausgegangene Therapie zu verschweigen. Das werde von diesem Jahr an schwieriger. Seit 1. Januar an sollen alle niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten den Krankenkassen exakt mitteilen, warum sie einen Patienten behandelt haben.
Sie sehen eine Alternative zur kassenärztlichen Psychotherapie ist der Heilpraktiker (Psychotherapie). Auch wir haben eine staatliche Zulassung, sind aber frei nicht nur die drei Standardverfahren der Tiefenpsychologie, Psychoanalyse oder Verhaltenstherapie anzuwenden. Ich verfüge über ein breites Spektrum moderner und effektiver Methoden der Kurzzeittherapie. Nutze aber auch bei Bedarf die bewährten Standardverfahren. Durch mein lösungsorientiertes Vorgehen, komme ich mit diesen Methoden oft viel schneller zum Ziel als die rein traditionellen Methoden.
Beziehen Sie als Betroffener also auch diese Berufsgruppe mit in Ihre Suche ein!!